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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen |
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§ 1 Grundlagen und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (nachfolgend kurz »AGB« genannt) sind die Grundlage für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Dr. Klaus Karg KG (nachfolgend kurz »Verwender« genannt) an ihre Kunden in Deutschland und im Ausland. Sie gelten auch für zukünftige Lieferungen und Leistungen an den Kunden.
Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern (gemäß § 14 BGB) im Sinne von § 310 I BGB.
§ 2 Rechtswahl und Gerichtsstand
Die gesamten Geschäftsbeziehungen des Verwenders mit seinen Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Verwenders. Der Verwender ist jedoch berechtigt, einen Rechtsstreit auch bei dem für den Sitz des Kunden zuständigen Gericht anhängig zu machen.
§ 3 Abwehrklausel
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kunden erkennt der Verwender nicht an, es sei denn, deren Geltung wurde vom Verwender ausdrücklich schriftlich bestätigt. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen des Kunden widerspricht der Verwender hiermit ausdrücklich.
Die AGB des Verwenders und die Ablehnung abweichender oder entgegenstehender Bedingungen gelten auch dann, wenn er in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Lieferungen oder Leistungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
§ 4 Vertragsverhältnis
Das Vertragsverhältnis gilt mit Eingang des Auftrags des Kunden beim Verwender und schriftlichem Anerkenntnis oder unmittelbar faktisch durch Ausführung des Auftrags als zustande gekommen.
Für die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag durch den Kunden bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verwenders.
§ 5 Preise, Konditionen und Zahlungsverzug
Bestellungen des Kunden werden nur zu den jeweils aktuellen und gesondert von diesen AGB vereinbarten Preisen, Versandkonditionen, Zahlungsbedingungen und sonstigen Konditionen angenommen.
Alle Preisangaben des Verwenders verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, so ist der Verwender berechtigt, weitere Lieferungen an den Kunden nur noch gegen Vorkasse durchzuführen oder aber die Lieferung ganz zu verweigern, falls nach einer Aufforderung durch den Verwender weder eine Leistung Zug um Zug noch eine Sicherheitsleistung des Kunden erfolgt ist.
§ 6 Lieferung und Versand
Die Auslieferung der bestellten Ware erfolgt so schnell wie möglich. In Abhängigkeit von der bestellten Menge können Produktion, Bereitstellung und Versand mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Auslieferung der bestellten Ware nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bestellung erfolgen kann, es sei denn, ein späterer Liefertermin wurde gesondert vereinbart.
Sofern bei Bestellung durch den Kunden ein gewünschter Liefertermin angegeben wird, wird der Verwender versuchen, diesen Wunsch-Liefertermin einzuhalten, eine Garantie hierfür wird jedoch in keinen Fall übernommen.
Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt in Abhängigkeit von der Bestellmenge entweder per Paketdienst oder per Spedition. Die Entscheidung über die Versandart und den Versandweg obliegt dem Verwender.
Der Verwender ist bemüht, Teillieferungen zu vermeiden. Er ist jedoch berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, wenn dies aus logistischen oder produktionstechnischen Gründen oder im Hinblick auf eine Kostenoptimierung vorteilhaft ist.
Die Ware ist bei Anlieferung vom Kunden unverzüglich auf sichtbare Transportschäden hin zu untersuchen. Sichtbare Transportschäden müssen dem Anlieferer der Ware unmittelbar angezeigt und von diesem schriftlich bestätigt werden.
§ 7 Nachfristen und Leistungsstörungen
Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die dem Verwender eine rechtzeitige Lieferung unmöglich machen, obwohl der Verwender diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der unter § 6 I genannte Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum, jedoch höchstens um 6 Wochen, wobei dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt wird, den Verwender während dieser Verlängerungszeit durch eine Mahnung in Verzug zu setzen. Wird der Verwender an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z.B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihm oder bei einem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf der 4-wöchigen Frist des § 6 I eine Nachfrist von 3 Wochen setzen muss.
Bei Leistungsstörungen, die der Verwender nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, unverschuldete Betriebsstörungen, Katastrophen, Mobilmachung, Krieg oder sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen vom Verwender nicht zu vertretende Umstände), so wird die Lieferfrist angemessen, jedoch höchstens um 6 Wochen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Verwender, nach Ablauf der in § 6 I genannten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn der Anbieter nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird dem Anbieter die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird er von seiner Lieferpflicht frei. Der Verwender wird ebenso von seiner Leistungspflicht befreit, falls die in § 6 VII Satz 1 genannte Frist verstrichen ist und die Leistungsstörung immer noch anhält. Dies gilt jedoch nicht, wenn es sich nur um kurzfristige vorübergehende Störungen handelt, die lediglich eine Leistungsverzögerung bedeuten.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche vom Verwender gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und bis zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verwenders. Dies gilt auch für bedingte Forderungen.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im normalen Geschäftsablauf weiter zu veräußern. Er tritt dem Verwender bereits jetzt alle entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch den Weiterverkauf der Waren des Verwenders an einen Dritten erwachsen. Der Verwender nimmt die Abtretung an.
Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde den Verwender unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt des Verwenders unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen.
§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann mit eigenen Ansprüchen nur aufrechnen, wenn diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dasselbe gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten. Dies gilt nicht, sofern das Zurückbehaltungsrecht auf vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung des Verwenders zurückzuführen ist.
Der Kunde kann darüber hinaus Aufrechnung und Zurückbehaltung nur insoweit geltend machen, als seine Rechte auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen, wie die Ansprüche des Verwenders, gegenüber denen der Kunde die bezeichneten Rechte geltend macht.
§ 10 Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat bei der Lagerung der Produkte des Verwenders die nötige Sorgfalt zu wahren und insbesondere die entsprechenden auf Verpackung oder Transportverpackung angebrachten Hinweise zu beachten. Die auf den jeweiligen Produkten verzeichneten Haltbarkeitsdaten gelten nur bei sachgerechter Lagerung der Waren.
Für den Fall, dass die Ware im Auftrag des Kunden nicht etikettiert versendet wird, sind die Informationen und Anweisungen des Verwenders bezüglich der Etikettierung und Auszeichnung der Waren vom Kunden exakt zu befolgen.
Wünscht der Kunde individuelle Etiketten für die Produkte des Verwenders, ist der Kunde für die Richtigkeit der Informationen auf diesen Etiketten selbst verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn diese Etiketten vom Verwender im Auftrag und nach Maßgabe des Kunden gestaltet werden.
Kunden, die die Produkte des Verwenders auf Märkten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anbieten, müssen dem Verwender alle notwendigen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen, die erforderlich sind, damit die Produkte den Vorschriften der entsprechenden Märkte genügen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf lebensmittelrechtliche Vorschriften, Kennzeichnungspflichten und Verpackungsvorschriften. Ändern sich die entsprechenden Vorschriften, ist der Kunde allein dafür verantwortlich, dass er den Verwender durch die rechtzeitige und vollständige Weitergabe der notwendigen Informationen in die Lage versetzt, den Vorschriften weiterhin zu entsprechen.
§ 11 Gewährleistung
Eine Gewährleistung des Verwenders setzt voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Obliegenheiten (Untersuchung der Ware, rechtzeitige Mängelrüge) nachkommt.
Gerügte Ware ist sachgemäß aufzubewahren, um dem Verwender eine Überprüfung der Mängelrüge zu ermöglichen. Sollte durch eine durch den Kunden verschuldete nicht sachgemäße Aufbewahrung der Ware das Vorliegen eines Mangels nicht mehr festgestellt werden können, so übernimmt der Verwender dafür keine Gewährleistungspflichten.
Kommt es aufgrund technischer Gegebenheiten bei den Produkten zu Abweichungen in Farbe, Form, Gewicht der Zusammensetzung o.ä., so stellen diese keine Mängel bzw. nur geringfügige Mängel dar, für welche der Verwender keine Gewährleistung übernimmt, sofern sie sich bei wirtschaftlich zumutbarem Aufwand nicht vermeiden lassen und sofern sie sich im Rahmen des branchenüblichen Umfangs bewegen.
Sollte nach Ansicht des Kunden ein Mangel im Geschmack der Ware vorliegen, behält sich der Verwender die fachmännische Beurteilung vor, wobei die Entscheidung, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt, von einem unabhängigen Sachverständigen zu treffen ist.
Für Mängel an der Ware leistet der Verwender nach seiner Wahl zunächst Gewähr durch die Lieferung von Ersatz. Dem Kunden bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei fehlschlagender Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
Entspricht der Verwender einer Mängelrüge eines Kunden, deren Berechtigung nicht zweifelsfrei feststeht oder ohne dass er nach dem Gesetz oder diesen AGB dazu verpflichtet ist, so erfolgt dies stets ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Begründung entsprechender zukünftiger Ansprüche des Kunden.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr.
§ 12 Haftung und Verjährung
Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, haften der Verwender und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Schadensersatzansprüche der Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung wie folgt:
- Die Haftung bei Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Haftung für Sachschäden ist auf 250.000,00 € je Schadensereignis und 500.000,00 € insgesamt beschränkt.
- Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkung unter b) und der Haftungsausschluss unter c) gelten nicht, soweit bei Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird.
Soweit sich aufgrund der in § 10 niedergelegten Sorgfaltspflichten des Kunden für diesen ein Mitverschulden nach § 254 BGB ergibt, so ist dieses bei der Inanspruchnahme des Verwenders angemessen zu berücksichtigen.
Die Verjährungsfrist für nicht wesentliche Vertragsverletzungen bei Sachschäden wird auf 2 Jahre begrenzt.
§ 13 Schriftform
Sofern diese AGB die Schriftform vorschreiben, gilt diese Vorschrift auch durch die Verwendung von E-Mail oder Telefax als erfüllt.
§ 14 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB oder solche von etwa daneben abgeschlossenen individuellen Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Anstelle der unwirksamen Klauseln tritt das jeweilige dispositive Gesetzesrecht.